Vorwort

Die 3. Aufl. unserer »Allgemeinen Rechtslehre« ist im September 2008 erschienen. Zeitweise hatten wir diese Webseite als Begleitseite zum Buch genutzt, um bis zu einer möglichen neuen Auflage  auf neue Literatur hinzuweisen, vielleicht einzelne Abschnitte zu ergänzen und natürlich, um bekannt werdende Fehler zu berichtigen.  Es ist uns leider nicht gelungen, die Seite so konsequent zu pflegen, wie es geplant war.

Wir können noch immer keinen realistischen Erscheinungstermin für einen neue Auflage nennen. 2022 war das neue Manuskript bis auf technische Details wie Verweisungen und Verzeichnisse fertiggestellt. Dann haben private Umstände die Abschlussarbeiten verhindert. Deshalb hatten wir  damit begonnen, auf dieser Webseite die neue Gliederung und einzelne überarbeitete Teile als Preprint zugänglich machen. Das gilt insbesondere für die ausführliche Einleitung, die aufzeigt, was wir unter einer Allgemeinen Rechtslehre verstehen.

Nun ist der Text der Neubearbeitung, nicht zuletzt durch die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz, schon wieder veraltet. Diese Webseite soll daher eine Vorschau auf die erneute Überarbeitung geben. Sie zeigt die vollständige Gliederung und zu vielen Paragrafen Textausschnitte und Verweise auf separate Veröffentlichungen der Verfasser.

In Kapitel 1 sind die Paragrafen 10 über Grundbegriffe und die Struktur des Rechts so wie 12 über den Rechtsbegriff im Volltext wiedergegeben, weil sie — nach der Einleitung in § 1 — den Kurs des ganzen Buches anzeigen.

Die Gliederung ist in der Sitemap zu finden (auf Mobilgeräten mittig vorab). Dort werden zunächst die Kapitelüberschriften angezeigt. Diese Überschriften können zwar aufgerufen werden. Sie enthalten jedoch keinen Text, sondern müssen noch einmal über den Haken neben der Kapitelüberschrift aufgeklappt werden. Dann erscheinen die Paragrafentitel mit Untergliederung sowie ggfs. Textausschnitten und Verweisen.

Hyperlinks sind durch Unterstreichung kenntnlich gemacht.

Wir verwenden die allgemein oder im juristischen Schrifttum üblichen Abkürzungen. Weniger geläufige Abkürzungen:
ARL Allgemeine Rechtslehre
CSR Corporate Social Responsibility – Unternehmensverantwortung
EzRPh IVR, Enzyklopädie zur Rechtsphilosophie
GVwR: Andreas Voßkuhle u. a. (Hg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, 3. Aufl. Bde. I + II, 2022
Hb: Handbuch für oder Handbook of …
HStR: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bde. I–V, 3. Aufl. 2003 ff.
IEP: The Internet Encyclopedia of Philosophy
INGO International Nongovernmental Organization
Jb Jahrbuch für …
JbRSozRTh: Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie
MPEPIL: Max Planck Encyclopedia of Public International Law
NGO: Nongovernmental Organization
Rsozblog: Weblog zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie
RTh Rechtstheorie – Zeitschrift für Logik und Juristische Methodenlehre usw.
SEP: Edward N. Zalta/Uri Nodelman (Hg.), Stanford Encyclopedia of Philosophy [https://plato.stanford.edu/]
SSRN Social Science Research Network [https://www.ssrn.com/index.cfm/en/]
TRANCO Transnational Corporations and Conglomerates
Zf Zeitschrift für …
ZfRSoz Zeitschrift für Rechtssoziologie.

Im laufenden Text werden die Literaturangaben knapp gehalten. Sie reichen jedoch für eine Identifizierung mit Hilfe des Internets aus. Hat ein Sammelwerk mehr als zwei Herausgeber, wird nur der erste genannt. Es ist beabsichtigt, auf dieser Internetseite ein vollständiges Literaturverzeichnis zur Verfügung zu stellen.
Klassiker werden, soweit nicht anders angegeben, nach den im Internet frei verfügbaren Erstdrucken zitiert, z. B. die vier Bände von Rudolf von Jherings »Geist des römischen Rechts« (1852-1865) nach dem Deutschen Textarchiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (www.deutschestextarchiv.de), Felix Somló nach der 1. Auflage von 1917 (https://archive.org; die 2. Aufl. von 1927 ist ein Nachdruck) oder Max Webers Rechtssoziologie aus dem Erstdruck von »Wirtschaft und Gesellschaft« von 1922 bei www.zeno.org.
Auch viele neuere Texte, auf die wir Bezug nehmen, stehen im Internet zur Verfügung, auch wenn die Quellen hier nicht verlinkt sind. Wir verzichten auf die Angabe der URL, weil sie den Lesefluss stört und die Eingabe per Hand umständlicher ist als eine Internetrecherche mit Autor und Titel.
Abgekürzt zitierte Literatur:
Alexy, Argumentation: Robert Alexy, Theorie der juristischen Argumentation, 1978
Alexy, Theorie: Robert Alexy, Theorie der Grundrechte, 1985
Engisch, Einführung: Karl Engisch, Einführung in das juristische Denken, 10. Aufl. 2005
Funke, Strukturtheorie: Andreas Funke, Allgemeine Rechtslehre als juristische Strukturtheorie, 2004
Habermas, FuG: Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung, 1992
Hart, DBG: Herbert L. A. Hart, Der Begriff des Rechts, 1973
Koch/Rüßmann, JBL: Hans-Joachim Koch/Helmut Rüßmann, Juristische Begründungs-lehre, 1982
Larenz, Methodenlehre: Karl Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991
Luhmann, GdG: Niklas Luhmann, Die Gesellschaft der Gesellschaft, 1997
Luhmann, RdG: Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft, 1993
Kelsen, RR: Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 2. Aufl. 1960
Nawiasky, ARL: Hans Nawiasky, Allgemeine Rechtslehre, 2. Aufl. 1949
Radbruch, RPh: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, 5. Aufl. 1956
RS-online: Rechtssoziologie-online
Solum, LTL: Lawrence B. Solum, Legal Theory Lexicon
Weber WuG Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922
Somló Grundlehre Felix Somló, Juristische Grundlehre, 1917
Hier zum Download noch das vorläufige Inhaltsverzeichnis für die Neubearbeitung.

Bochum/Konstanz, im Dezember 2024

Klaus F. Röhl
Hans Christian Röhl