I. Gesetz und Kodifikation
II. Von der Rechtsquellenlehre zur Gesetzgebungslehre
III. Verwaltungslehre, Rechtsprechungslehre
Die Gesetzgebungslehre steht auf einer Ebene mit der Verwaltungslehre und der Rechtsprechungslehre. Die Verwaltungslehre kann auf einen frühen und prominenten Beginn mit Lorenz von Stein (1815-1890) zurückblicken, hat sich jedoch nicht vergleichbar der Gesetzgebungslehre entwickelt.
Texte: Lorenz (von) Stein, Die Verwaltungslehre, 1864, 2. Aufl. 1869; Handbuch der Verwaltungslehre. Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England, Deutschland und Österreich, 1870, 3. Aufl. 1887/88.
Literatur zur Verwaltungslehre: Hans Peter Bull/Veith Mehde, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre, 8. Aufl. 2009; Franz Knöpfle (Hg.), Verwaltungslehre, Einführung und Fälle, 2. Aufl. 1984; Helmut Lecheler, Verwaltungslehre. Kurzlehrbuch, 1988; Hans Maier, Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre, 2. Aufl., 1980; Günter Püttner, Verwaltungslehre. Ein Studienbuch, 3. Aufl., 2000; Gunnar Folke Schuppert, Verwaltungswissenschaft. Verwaltung, Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, 1. Aufl., 2000; Werner Thieme, Verwaltungslehre, 3. Aufl. 1977; ders., Einführung in die Verwaltungslehre, 1995; Norbert Wimmer, Dynamische Verwaltungslehre. Ein Handbuch der Verwaltungsreform, 2. Aufl., Wien 2010; Johann Wipfler, Leitfaden der Verwaltungslehre, 1979.
Die aufgezählten Gesamtdarstellungen sind weitgehend veraltet. Es gibt jedoch viele aktuellere Veröffentlichungen zu Einzelfragen, besonders aus der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (früher Verwaltungshochschule) in Speyer.
1984 forderte Norbert Achterberg auf einer groß angelegten Tagung in Münster als neue Disziplin eine Rechtsprechungslehre. Sie solle entsprechend den drei Staatsfunktionen im Gewaltenteilungsschema den noch unbesetzten Platz neben Gesetzgebungs- und Verwaltungslehre ausfüllen. Diesem Aufruf ist jedoch außer einem umfangreichen Tagungsband nichts mehr gefolgt.
Ein interessantes Kapitel Rechtsprechungslehre könnten Urteilsanalysen abgeben. Dazu hier jedenfalls einige Literaturhinweise: Robert Alexy, Die logische Analyse juristischer Entscheidungen, ARSP-Beiheft 14, 1980, 181-212; Jörg Berkemann, Gesetzesbindung und Fragen einer ideologiekritischen Urteilskritik, in: FS Willi Geiger, 1974, 297-335; Hans Hattenhauer, Die Kritik des Zivilurteils: Eine Anleitung für Studenten, 1970; Jutta Limbach, Die sozialwissenschaftliche Inhaltsanalyse richterlicher Entscheidungen, JA 1976, 353-362; Ulfrid Neumann, Juristische Argumentationstheorie, 2022 (§ 8 Analysen von Urteilsbegründungen =S. 167-172). Ein Aufbauschema für Urteilsanalysen findet man auf der Internetseite von Michael Grünberger, Universität Bayreuth. Ein Beispiel gibt Tatjana Hörnle, Einige kritische Bemerkungen zum Urteil des EGMR vom 17.12.2009 in Sachen Sicherungsverwahrung, FS Rissing van Saan 2011, 239-257.