Literatur: Die Literatur ist nicht mehr vollständig überschaubar. Seit 2012 erscheint, hg. von Armin Hatje und Peter-Christian Müller-Graff, eine »Enzyklopädie Europarecht« in zehn Bänden, seit 2020 die 2. Auflage in zwölf Bänden. Darin findet man zu allem etwas. Aber dieses Mammutwerk muss niemand zur Hand nehmen und schon gar nicht kaufen. Wir verweisen insbesondere auf Ulrich Haltern, Europarecht, 3. Aufl. 2017, Bd. II, § 10; Matthias Jestaedt, Der Europäische Verfassungsverbund. Verfassungstheoretischer Charme und rechtstheoretische Insuffizienz einer Unschärferelation, GS Wolfgang Blomeyer, 2004, 637–674; Johannes Masing, Verfassung im internationalen Mehrebenensystem, in: Matthias Herdegen u.a. (Hg)., HbVerfR, § 2; Franz Mayer, Kompetenzüberschreitung und Letztentscheidung, 2000; Heiko Sauer, Handeln ultra vires im Stufenbau der Rechtsordnung, in: Clemens Jabloner u. a. (Hg.), Der Stufenbau des Rechts auf dem Prüfstand, 2022, 64–84; Frank Schorkopf, Das Staatsrecht der internationalen Beziehungen, 2017, § 1.
I. Union und Globalisierung
Literatur: Kiran Klaus Patel/Hans Christian Röhl, Transformation durch Recht Geschichte und Jurisprudenz Europäischer Integration 1985–1992, 2020; Frank Schorkopf, Der europäische Weg, Geschichte und Gegenwart der Europäischen Union, 3. Aufl. 2020
Die Europäische Union darf nicht als ein Globalisierungsphänomen vereinnahmt werden. Auch wenn der Union die eigene Staatlichkeit fehlt, so bietet sie doch auf ein auf der Welt einzigartiges Beispiel für eine supranationale Struktur. Die Anfänge der EU haben mit der Globalisierung wenig tun. Erst ex post gewinnt der Zusammenschluss Funktion und Rechtfertigung daraus, dass er die Durchsetzungskraft in der globalisierten Welt stärken kann. Deshalb ist es misslich, dass zum Beleg für die Emergenz eines globalen Rechtssystems immer wieder auch das Unionsrecht herangezogen wird. Aber auch umgekehrt ist es wichtig, Europa von der Globalisierung zu trennen, denn Europa schirmt seine Mitgliedsstaaten weithin von der Globalisierung des Rechts ab. Wenn man wissen will, was die Globalisierung des Rechts für den Nationalstaat bedeutet, sollte man Japaner oder Schweizer fragen.