§ 115 Auslegungsmethoden

Traditionell unterscheidet man vier Standardmethoden, die den Methodenkanon bilden, die grammatische oder Wortauslegung, die historische, die systematische und die teleologische Auslegung.

Die Standardmethoden respektieren sämtlich den Gesetzeswortlaut, indem sie versuchen, dessen Vagheit und Unbestimmtheit auszudeuten. Das gilt auch für Analogie und teleologische Reduktion. Beide lassen zwar den Wortlaut hinter sich, bemühen sich aber im Sinne angewandter Hermeneutik dem Sinn des Gesetzes gerecht zu werden. Sie fallen damit schon in die Kategorie der Rechtsfortbildung.

In der Praxis des juristischen Studiums hat sich die Analogie zur wichtigsten methodischen Figur entwickelt. Über die Gedankenoperation, die der Analogie zugrunde liegt, gibt es im rechtstheoretischen Schrifttum eine ausführliche Diskussion. Wir haben diese Diskussion zunächst in einer Reihe von Einträgen auf Rsozblog.de aufgearbeitet. Die Reihe beginnt mit dem Eintrag Dionysos und Ares – Becher und Schild . Von dort findet man dann die zehn Fortsetzungen.