I. Rechtsnormen der hierarchisch organisierten Exekutive: Verordnung und delegierte Rechtsakte
II. Satzungen
III. Verwaltungsvorschriften
IV. Verwaltungsakte und Verwaltungsverträge
Literatur: Hartmut Bauer, Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis, 2022 (S. 80-82).
Auf der untersten Stufe der Rechtsquellenhierarchie im öffentlichen Recht stehen Verwaltungsakte und (die selteneren) Verwaltungsverträge. Sie konkretisieren, was im Einzelfall gelten soll. Sie stehen damit auf einer Ebene mit privaten Rechsgeschäften (u. § 65), lassen sich aber mit diesen doch insofern nicht vergleichen, als die Kompetenz der Verwaltung von vornherein durch spezielle gesetzliche Regeln begrenzt ist, während private Rechtssetzung sich auf die Privatautonomie als eine Art Generalvollmacht berufen kann.