I. Rationale und kausale Gründe der juristischen Urteilsbildung
Literatur: Christoph Engel, Decision-Making. A Survey of the Experimental Evidence, 2022, SSRN 4199122; Peter Niesen, Was heißt Deliberation? Eine theoriegeschichtliche Betrachtung, in: Oliver Flügel-Martinsen u. a. (Hg.), Deliberative Kritik – Kritik der Deliberation, 2014, 49-71; Alexander Stark, Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik, 2020.
Interdisziplinarität muss in irgendeiner Weise auf die juristische Urteilsbildung einwirken. Das funktioniert nicht mechanisch wie bei einem Automaten, den man mit Eigenwissen und Fremdwissen füttert, um dann in programmierten Schritten das Ergebnis auszuwerfen. Die juristische Urteilsbildung ist wie eine Black Box. Sie hat keinen Einwurfschlitz, der passendes Fremdwissen zulässt. Für den inneren Ablauf gibt es nur abstrakte oder metaphorische Benennungen. Man spricht von der Notwendigkeit einer Rezeption, Transformation oder Übersetzung. Die Prozedur wird als irritierend, responsiv oder diskursiv bezeichnet. Aber das besagt nur, dass man nicht weiß, was herauskommt, wenn man etwas hineingesteckt.
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III. Herstellung und Darstellung juristischer Entscheidungen
III. Wissenschaftsverständnis
IV. Fremddisziplinäre Rechtskritik
V. Rechtsgeltung und Letztentscheidung
VI. Interdisziplinarität auf Umwegen
Dazu vorläufig Klaus F. Röhl, Zur Bedeutung der Rechtssoziologie für das Zivilrecht, in: Horst Dreier (Hg.), Rechtssoziologie am Ende des 20. Jahrhunderts, 2000, 39-85.