I. Rechtsfähigkeit als Kampfbegriff
Rechtsfähigkeit ist ein zentraler Begriff des positiven Rechts. Eben deshalb ist er immer wieder Angriffspunkt für kritische Angriffe und politische Forderungen. So lässt sich z. B. der Streit um Zulässigkeit der Abtreibung als Frage aufzäumen, ob dem ungeborenen Kind Rechtsfähigkeit zukommt. Viele andere gesellschaftliche Probleme werden als Kritik an der individualistischen Konzeption der Rechtsfähigkeit ausgetragen. Davon zeugt etwa der Schwerpunkt »Neue Theorien des Rechtssubjekts« in Heft 1 der Zeitschrift für Rechtssoziologie 37, 2017. Heute konzentriert sich die Diskussion auf die ebenso verbreitete (wie verfehlte) Forderung nach Rechtsfähigkeit für nichtmenschliche Entitäten (u. § 97).